Die Mittel zur Behandlung von Knochenkrankheiten werden im ambulanten Bereich besonders zur Versorgung der Osteoporose eingesetzt, in geringerem Umfang auch zur Behandlung von Knochenmetastasen. Für die ambulante Versorgung sind die Bisphosphonate als der wichtigste Therapieansatz anzusehen. 2004 kam ein weiterer Therapieansatz hinzu, der nur den Wirkstoff Strontiumranelat umfasst. Das ebenfalls zu der Indikationsgruppe gehörende Dibotermin alfa wurde 2003 eingeführt, ist aber für den ambulanten Bereich ohne Bedeutung. Dabei handelt es sich um einen Wachstumsfaktor, der bei Frakturen der Tibia (Schienbein) in Form eines Implantats zur Beschleunigung der Frakturheilung eingesetzt wird. Die Teil-Indikationsgruppe der Mittel bei Knochenheilungsstörungen spielt für den ambulanten Bereich ebenfalls keine Rolle, da die entsprechenden Wirkstoffe nur im Rahmen von Operationen eingesetzt werden.
Die Entwicklung der Bisphosphonate geht auf anorganische Pyrophosphate zurück, die bereits im 19. Jahrhundert synthetisiert wurden. Sie dienten im 20. Jahrhundert wegen ihrer kristallisationshemmenden Wirkung industriell als Zusatz in damals noch phosphathaltigen Waschpulvern, um Kalkablagerungen in den Waschmaschinen zu verhindern. Nach Entdeckung, , dass Pyrophosphate auch in biologischen Flüssigkeiten vorkommen und starke osteotrope Eigenschaften haben, wurde vermutet, dass sie eine Rolle bei der Steuerung von Verkalkungsmechanismen spielen. Auf der Suche nach Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften, aber längerer Wirkung als jene der Pyrophosphate, wurden mit den Bisphosphonaten chemische Analoga entwickelt und ab 1968 medizinisch genutzt. In Deutschland erhielt 1982 Etidronsäure als erster Vertreter dieser die Zulassung. Inzwischen stehen weitere Bisphosphonate mit höherer Effektivität und niedrigerer Dosierung zur Verfügung (darunter auch Präparate zur intravenösen Applikation): Clodronsäure (1988), Pamidronsäure (1992), Alendronsäure (1996), Tiludronsäure (1996), Ibandronsäure (1996), Risedronsäure (2000) und Zoledronsäure (2001). Zur Behandlung der Osteoporose sind derzeit Alendron-, Etidron-, Ibandron- und Risedronsäure zugelassen; zur Behandlung von Knochenmetastasen Clodron-, Ibandron-, Risedron- und Zoledronsäure. Tiludronsäure ist allein für die Behandlung des Morbus Paget zugelassen.
Das Strontiumranelat ist keine Neuentwicklung, sondern wurde bereits in den 1950er Jahren bei „Knochenschwund“ eingesetzt. Strontium hat chemisch und physikalisch ähnliche Eigenschaften wie Calcium. Es wird im Knochen abgelagert. Der Wirkmechanismus von Strontiumranelat bei Osteoporose ist unklar (NN 2004). Der Wirkstoff wurde 2004 für die Behandlung der postmenopausalen Osteoporose zugelassen. 2010 wurde Denosumab eingeführt. Dieser Antikörper ist zur Behandlung der Osteoporose zugelassen. Er hat eine hemmende Wirkung auf eine Gruppe von Knochenzellen (Osteoklasten), die zum Knochenabbau beitragen.
Zu dieser Teil-Indikationsgruppe gehören die beiden rekombinant gewonnenen Knochenmorphogenen Proteine Dibotermin alfa (2003) und Eptotermin alfa (2007). Die Wirkstoffe stimulieren das Knochenwachstum und werden bei nicht-heilenden Brüchen des Schienbeins angewendet.