Veröffentlicht am: 07.01.26
Seit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) am 1. Januar 2011 ist ein Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V erforderlich. Die Nutzenbewertung betrifft alle Arzneimittel, die seit dem 1. Januar 2011 in Deutschland neu eingeführt wurden, und wird erstmals bei der Einführung des Arzneimittels vorgenommen. Mit Inkrafttreten des AMVSG (Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV) im Mai 2017 gilt außerdem, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Nutzenbewertung veranlassen kann, wenn für einen vor 2011 eingeführten Wirkstoff mit der Zulassung eines neuen Anwendungsgebiets auch ein neuer Unterlagenschutz erteilt wird. Mittlerweile ist auch ein Nutzenbewertungsverfahren erforderlich, wenn neue Arzneimittel ausschließlich im stationären Bereich eingesetzt werden.
Mit dem AMNOG-Reporting des Arzneimittel-Atlas 2025 kann auf 14 Jahre Nutzenbewertung zurückgeblickt werden. Mittlerweile sind einige Wirkstoffe generisch verfügbar, die das Verfahren nach der Einführung in Deutschland erstmals durchlaufen haben (z.B. Abirateron, Lenalidomid oder Sitagliptin).
An dieser Stelle wird eine Übersicht zum aktuellen Stand aller Verfahren zur Nutzenbewertung gegeben.
Die Auswertungen basieren auf Daten des IGES ARA® – AMNOG Resolution Analyzer ein, einer webbasierten AMNOG-Analyseplattform des IGES Instituts.