Veröffentlicht am: 13.12.23
Das AMNOG sieht vor, dass eine Nutzenbewertung für Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen mehrfach durchgeführt werden kann. Gründe für eine erneute Bewertung sind:
Die Möglichkeit der erneuten Nutzenbewertung ist bei Zulassung eines neuen Anwendungsgebiets für ein Arzneimittel eine schlichte Notwendigkeit. Die Möglichkeit, Beschlüsse zu befristen bzw. eine erneute Nutzenbewertung durch den Hersteller oder den G-BA zu beantragen, macht die Nutzenbewertung jedoch flexibel, indem ermöglicht wird, eine geänderte Evidenzlage zu berücksichtigen. Der G-BA befristet seine Beschlüsse in der Regel dann, wenn bekannt oder absehbar ist, dass in einem bestimmten Zeitraum weitere für die Nutzenbewertung relevante Ergebnisse vorliegen werden. Umgekehrt werden vom G-BA auch befristete Beschlüsse wieder entfristet, wenn absehbar ist, dass sich die Evidenzlage nicht ändern wird.