Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2021 im Überblick

Veröffentlicht am: 08.11.23

Die Ausgaben für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung stiegen nach amtlicher Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Jahr 2021 um 7,7 Prozent (3.326 Mio. Euro).

Neben Verbrauchsteigerungen bei Medikamenten zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen war der Ausgabenzuwachs maßgeblich durch drei Sondereffekte geprägt. Hierzu zählten:

  • Neue Abgaberegelungen für Hämophilieprodukte. Diese sind seit September 2020 Teil der Kontenabgrenzung für die Arzneimittel und werden über die GKV vertrieben und abgerechnet.
  • Diese wurden erstmals seit September 2020 über die GKV vertrieben und abgerechnet.
  • Erweiterte Austauschmöglichkeiten bei Arzneimittelverordnungen. Dadurch war es den Apotheken möglich, von den üblichen Abgaberegelungen abzuweichen, um letztlich die Versorgungssicherheit während der Pandemie jederzeit gewährleisten zu können. In der Folge sind die Individualrabatte weniger stark angestiegen als üblich.
  • Befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes im Rahmen des zweiten Corona Steuerhilfegesetzes. Die Absenkung bei Arzneimitteln von 19 auf 16 Prozent erfolgte in dem Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020. Ab 1.Januar 2021 wurde die Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln wieder auf 19 Prozent gesetzt.

Mit Blick auf die Preiskomponente überlagerten diese Sondereffekte die deutlichen Einsparungen durch Preisverhandlungen, welche vor allem im Anschluss an die Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sowie durch Patentabläufe und den dadurch bedingten vermehrten Einsatz von Generika und Biosimilars realisiert wurden.

Basis der hier dargestellten Ausgabenentwicklung sind die Berechnungen und Fortschreibungen nach den Angaben der amtlichen Statistik KJ 1 des BMG. Dieses Vorgehen war notwendig, um die langfristige Vergleichbarkeit zu den Vorjahren zu ermöglichen, da sich 2019 die Datengrundlage der BMG-Statistik geändert hatte:

Veränderte Datengrundlage bei den Arzneimittelausgaben im Jahr 2019:

Im Jahr 2019 änderte sich die amtliche Statistik KJ1 des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Erstmals werden auch die Arznei- und Verbandmittel aus Krankenhausapotheken, die nach §129a SGB V abgegeben wurden, in einem gesonderten Konto dargestellt (neues Konto 4310). Krankenhaus-Arzneimittel wurden bis einschließlich 2018 zu einem großen Teil, aber nicht vollständig, über das Konto „Arznei- und Verbandmittel von Sonstigen“ (Konto 4360) ausgewiesen.

Die veränderte Datenbasis erschwert es, die Ausgabenveränderung 2021 in der langfristigen Entwicklung darzustellen. Um einen konsistenten Vergleich zu ermöglichen, simuliert der Arzneimittel-Atlas rechnerisch die bis 2018 geltende Kontierung. Dafür wurden die Ausgaben ohne das neue Konto 04310 – also ohne ambulant von Krankenhausapotheken abgegebene Medikamente - summiert und für das Konto 04360 die zu erwartende Ausgabenentwicklung auf Grundlage der bisherigen Steigerungsraten fortgeschrieben.

Auf den Internetseiten des Arzneimittel-Atlas werden jeweils die Ausgabenänderung auf Basis der bisherigen Kontenabgrenzung vor 2019 entsprechend der Fortschreibung des Arzneimittel-Atlas und diejenige nach der neuen Kontenabgrenzung der KJ 1-Statistik dargestellt.