Veröffentlicht am: 16.11.22
Ende 2019 wurde bekannt, dass in China eine bisher unbekannte Virusinfektion aufgetreten ist, die später als COVID-19 (corona virus disease 19) bezeichnet wurde und durch den Erreger SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2) hervorgerufen wird.
Der erste Fall dieser Erkrankung in Deutschland wurde am 27. Januar 2020 bekannt. Im März 2020 beschloss der Bundestag, dass sich Deutschland in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ befände, nachdem wenige Tage zuvor die Weltgesundheitsorganisation WHO das weltweite Geschehen zu einer Pandemie erklärt hatte.
Im weiteren Verlauf kam es sehr rasch zu Veränderungen, die sich bis dahin niemand hätte vorstellen: In Deutschland begann der erste sogenannte Lockdown, das heißt, es gab für die Bevölkerung zahlreiche Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung. So durfte u. a. in Schulen kein Präsenzunterricht mehr durchgeführt werden, Geschäfte, Restaurants und viele andere Einrichtungen mussten schließen und es durfte sich nur eine beschränkte Anzahl von Personen, die nicht zu einem Haushalt gehörten, treffen.
Auch die ambulante ärztliche Versorgung war erheblich von der Pandemie betroffen, denn auch hier mussten Kontakte auf das Nötigste beschränkt und adäquate Hygienemaßnahmen beachtet werden. Videosprechstunden und telefonische Konsultationen wurden ermöglicht und damit u. a. die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Neben Überweisungen und Folgeverordnungen von z. B. Heilmitteln oder Physiotherapie konnten auch Arzneimittelverordnungen per Post zugestellt werden (KBV 2020).
Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die Pandemie-bedingten Maßnahmen und Einschränkungen sich auf die ambulante Versorgung mit Arzneimitteln ausgewirkt haben. In diesen Abschnitten soll daher für den Gesamtmarkt und ausgewählte Indikations- bzw. Arzneimittelgruppen analysiert werden, ob und welche Auswirkungen zu beobachten sind. Dargestellt wird die langjährige relative Verbrauchsentwicklung (in DDD) bezogen auf das Jahr 2011 (bzw. auf das Jahr 2012 für Krebsmittel, da erst ab 2012 vollständige Daten für die Zubereitungen verfügbar sind), der monatliche Verbrauch in den Jahren 2019 und 2020 sowie ggf. die Verbrauchsänderung 2020 im Vergleich zum Vorjahr.