Verbrauchsentwicklung in Indikationsgruppen der Grundversorgung im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie (2020)

Veröffentlicht am: 06.12.21

Als Indikationsgruppen der Grundversorgung werden hier solche Arzneimittel angesehen, die sehr häufig verordnet werden und der Behandlung sogenannter Volkskrankheiten dienen: Mittel zur Behandlung von z. B. Diabetes mellitus (A10), Hypertonie (C02–C09) oder Schilddrüsenerkrankungen (H03), deren Verbrauchsentwicklung hier stellvertretend für weitere Indikationsgruppen der Grundversorgung dargestellt werden soll.

Aus der unteren Abbildung ist ersichtlich, dass der Verbrauch für alle drei der betrachteten Indikationsgruppen zwischen 2011 und 2020 gestiegen ist. Im Jahr 2020 nahm bei allen Indikationsgruppen der Verbrauch mindestens so stark wie im Vorjahr zu, für die Antidiabetika und die Mittel bei Schilddrüsenerkrankungen war der Verbrauchszuwachs 2020 sogar höher als 2019. Bezogen auf das Jahr 2011 erreichten die Mittel bei Schilddrüsenerkrankungen 2020 einen Zuwachs von 1,5 %, während 2019 nur 0,7 % erreicht wurden. Für die Antidiabetika lagen die entsprechenden Werte bei 3,8 % bzw. 2,3 %. Für die Mittel bei Hypertonie waren die Zuwachsraten mit 3,6 % (2020) und 3,7 % (2019) in beiden Jahren fast identisch. Eine sehr ähnliche Entwicklung war auch bei den Mitteln zur Thrombozytenaggregationshemmung (B01), der Gruppe der Lipidsenker (C10) oder der Gruppe der Schmerzmittel (N02) festzustellen, um nur einige weitere Beispiele zu nennen.

IGES-Berechnungen nach NVI-Daten (INSIGHT Health).

Das in der oberen Abbildung dargestellte Muster der Verbrauchsentwicklung im Jahr 2020 zeigte sich bei fast allen Indikationsgruppen von Arzneimitteln der Grundversorgung, wobei die Verbrauchsspitze im März teilweise sogar noch etwas ausgeprägter war – so erreichte die Abweichung zum Monatsmittelwert bei Schilddrüsenmitteln fast 31 %. Bei Schmerzmitteln war ebenfalls der höchste Verbrauch im März 2020 zu beobachten, doch war die Abweichung vom Mittelwert mit gut 11 % deutlich geringer ausgeprägt. Dies ist nachvollziehbar, da für Schmerzmittel in vielen Fällen eine Versorgung zu erwarten ist, die sich am akuten Bedarf orientiert.