Veröffentlicht am: 09.12.24
Sowohl in den Dossiers der pharmazeutischen Unternehmer als auch den Beschlüssen des G-BA wird der Zusatznutzen ggf. nach Patientengruppen differenziert betrachtet. Eine Aufteilung der Zielpopulation erfolgt in der Regel dann, wenn die Fachinformation im Abschnitt 4.1 explizit verschiedene Anwendungsgebiete oder Therapieregime – und damit Patientengruppen – nennt und/oder wenn innerhalb eines Anwendungsgebiets verschiedene Vergleichstherapien abhängig von den Patientencharakteristika zu berücksichtigen sind. Außerdem unterscheidet der G-BA in einem Anwendungsgebiet ggf. Teilpopulationen nach unterschiedlicher Prognose oder Krankheitsschwere. Zusätzlich sind weitere Segmentierungen möglich, wenn Subgruppenanalysen Belege oder Hinweise dafür liefern, dass sich der Zusatznutzen in bestimmten Subgruppen von dem in der Gesamtpopulation unterscheidet. Für die hier durchgeführte Analyse wurde die Anzahl der Patientengruppen anhand der G-BA-Beschlüsse kumulativ über alle Verfahren ermittelt. Zu beachten ist, dass die definierten Patientengruppen in verschiedenen Verfahren (z. B. Antidiabetika) identisch definiert sein können. Das heißt, unter Umständen werden Patientenpopulationen mehrfach gezählt, je nachdem, in wie vielen Nutzenbewertungsverfahren sie berücksichtigt wurden.
Die Zahl der jährlich abgeschlossenen Bewertungsverfahren als auch die der dazugehörigen Patientenpopulationen hat bis zum Jahr 2021 konstant zugenommen: von 26 Verfahren mit 41 Patientenpopulationen im Jahr 2012 auf 146 Verfahren mit 221 Patientenpopulationen im Jahr 2021. Der Anstieg beruht auf einer steigenden Zahl von Initialbewertungen sowie einer ebenfalls steigenden Zahl von Neubewertungen bereits bewerteter Wirkstoffe aufgrund von Zulassungserweiterungen sowie nach Befristung. Im Jahr 2023 umfassten die insgesamt 122 Verfahren 171 Populationen.
Der G-BA beschloss auf Ebene von insgesamt 1.601 Patientenpopulationen (bis zum 31. Dezember 2023) für:
Anzumerken ist, dass im Jahr 2023 der Anteil von Populationen, für die ein Zusatznutzen nicht belegt werden konnte, mit fast 70% am höchsten war.