Ausgaben der GKV für blutstillende Mittel B02 Antihämorrhagika

Veröffentlicht am: 15.09.22

Teil-IndikationsgruppeAusgaben in Mio. Euro
20172018201920202021
Hämophilie A109,7108,3105,1280,6503,2
Thrombozytopenie90,3107,5128,9149,4168,6
Faktor-IX-Mangel10,712,212,242,898,2
Von-Willebrandt-Krankheit7,97,46,626,153,7
Faktor-VII-Mangel1,21,51,86,918,7
Übrige Teil-Indikationsgruppen13,310,39,013,915,6
Blutstillende Mittel gesamt233,0247,2263,5519,8858,1
Differenz zum Vorjahr22,614,216,3256,2338,3
Zuwachsrate10,7%6,1%6,6%97,2%65,1%

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Die Ausgaben der GKV für ambulant in Apotheken abgegebene blutstillende Mittel betrugen 2021 858,1 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben damit um mehr als 338 Mio. Euro gestiegen, was einer Zuwachsrate von 65 % entspricht. Der dargestellte Ausgabenanstieg ist jedoch als Artefakt anzusehen, da er zum Großteil auf eine veränderte Abgaberegelung zurückzuführen ist. Wie bereits erwähnt müssen seit September 2020 Faktorenpräparate von Apotheken abgegeben werden. Nur noch in Ausnahmefällen ist den Behandlungszentren die Abgabe erlaubt. Auch vor dieser neuen Abgaberegelung fielen die entsprechenden Ausgaben für die GKV an; sie wurden nur anders abgerechnet.

Den höchsten Ausgabenanteil hatten 2021 die Mittel bei Hämophilie A mit knapp 59 %. Der Ausgabenanteil der übrigen Faktorenpräparate betrug 2021 rund 21 %, was 178 Mio. Euro entspricht.

Eine weitere relevante Teil-Indikationsgruppe stellen die Mittel bei Thrombozytopenie mit einem Ausgabenanteil von knapp 20 % dar. Für diese Wirkstoffe haben sich die Ausgaben zwischen 2017 und 2021 fast verdoppelt und auch 2020 hielt das stetige Ausgabenwachstum weiter an. Ursache ist der steigende Verbrauch, insbesondere des Wirkstoffs Eltrombopag.