Veröffentlicht am: 15.09.22
In der Indikationsgruppe der Blutstillenden Mittel stiegen die Ausgaben im Jahr 2021 um 338,3 Mio. Euro (65 %). Der Großteil dieser Mehrausgaben war dadurch bedingt, dass seit September 2020 Faktorenpräparate nahezu ausschließlich durch Apotheken abgegeben werden müssen und nicht mehr durch die Behandlungszentren. Dies wurde durch das GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) beschlossen.
Wie erwartet, kam es 2021 durch die veränderte Abgaberegelung für Faktorenprärate zu einem noch viel stärkeren Anstieg von Verbrauch und Ausgaben als 2020. Dabei handelte es sich jedoch um eine scheinbare Erhöhung, da die Ausgaben auch bisher schon für die Kassen anfielen, jedoch bisher nicht sichtbar waren.
Für die nächsten Jahre ist mit einem weiteren Verbrauchsanstieg von Mitteln bei Thrombozytopenie zu rechnen und daher auch mit weiterhin steigenden Ausgaben.
Auch für den Antikörper Emicizumab zur Behandlung von Patienten mit Hämophilie A wird voraussichtlich der Verbrauch weiter steigen. Möglicherweise sorgen Substitutionseffekte dafür, dass weniger Faktor-VIII-Präparate verordnet werden.
Es ist bisher nicht absehbar, wann die erste Gentherapie zur Behandlung der Hämophilie A oder B zugelassen sein wird. Wenn solche Therapien zur Verfügung stehen, werden sie voraussichtlich deutlich zum Ausgabenanstieg bei blutstillenden Mitteln beitragen.