Komponenten der Ausgabenveränderungen bei blutstillenden Mitteln B02 Antihämorrhagika

Veröffentlicht am: 15.09.22

Quelle: IGES-Berechnungen nach NVI (Insight Health)

Die Mehrausgaben für blutstillende Mittel lagen 2021 bei 338,3 Mio. Euro. Als wichtigste Komponente für die Ausgabenentwicklung ist zu nennen:

  • Verbrauch: Durch einen höheren Verbrauch stiegen die Ausgaben 2021 um 426,9 Mio. Euro, also nochmals deutlich höher als 2020. Die Komponente wurde in erster Linie durch die Teil-Indikationsgruppen verschiedener Faktorenpräparate verursacht: Allein die Mittel bei Hämophilie trugen mit rund 306 Mio. Euro zu dieser Komponente bei. Da Faktorenpräparate seit September 2020 über Apotheken abgegeben werden müssen, zeigt die Komponente hauptsächlich die geänderte Abrechnung für diese Wirkstoffe an.
  • Preis: Durch die Preiskomponente kam es zu Einsparungen in Höhe von 81 Mio. Euro. Diese waren im Wesentlichen durch Preisanpassungen bedingt, die in Verbindung mit der geänderten Abgaberegelung erforderlich waren: Entsprechend dem GSAV wurde in § 130 d SGB V geregelt, dass als neuer Herstellerabgabepreis der Einkaufspreis gilt, der bis dahin für die Direktabgabe der Mittel galt. Der Effekt der Preisanpassung ist vermutlich deutlich größer als 81 Mio. Euro, wird jedoch durch die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer überlagert. Die mittleren Kosten in Apothekenverkaufspreisen je DDD für Gerinnungsfaktoren lagen dadurch 2021 um fast 24 % niedriger als 2019.
  • Therapieansatzkomponente: Sie zeigt für 2021 Einsparungen von 6,5 Mio. Euro an, was durch einen geringeren Verbrauchsanteil von Emicizumab in der Indikationsgruppe der Mittel bei Hämophilie an bedingt ist. Das Ergebnis ist jedoch ein Artefakt, da der Anteil der Faktor VIII-Produkte hauptsächlich durch die veränderte Abgaberegelung angestiegen ist. Die Einführung neuer Wirkstoffe in der Indikationsgruppe der Mittel bei Thrombozytopenie wirkt sich nur minimal auf die Innovationskomponente aus und erhöhte die Ausgaben um 0,6 Mio. Euro.