Verbrauch von blutstillenden Mitteln in der GKV B02 Antihämorrhagika

Veröffentlicht am: 15.09.22

Quelle: IGES-Berechnungen nach NVI (Insight Health), ab 2011 inkl. Zubereitungen
Teil-IndikationsgruppeVerbrauch in Mio. DDD
20112012201320142015201620172018201920202021
Thrombozytopenie0,260,360,450,530,630,821,021,211,431,651,81
Unspezifische Gerinnungsstörungen1,091,081,041,051,041,061,061,061,050,970,90
Hämophilie A0,080,080,080,090,080,080,090,090,100,310,68
Faktor-IX-Mangel0,020,020,020,010,010,010,010,010,010,060,14
Von-Willebrandt-Krankheit0,020,020,020,010,010,010,010,010,010,030,07
Übrige Teil-Indikationsgruppen0,000,000,000,000,000,000,000,000,000,010,01
Blutstillende Mittel gesamt1,471,561,611,691,781,982,192,382,603,023,61
Quelle: IGES-Berechnungen nach NVI (INSIGHT Health); ab 2011 inkl. Zubereitungen

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Blutstillende Mittel gehören zu den sehr selten eingesetzten Arzneimitteln. Im Durchschnitt wurden 2021 pro Versicherten nur 0,05 DDD aus dieser Indikationsgruppe verordnet.

Der Verbrauch von blutstillenden Mitteln ging zwischen 2005 und 2008 von 1,49 auf 1,16 Mio. DDD zurück und stieg bis 2012 auf 1,56 Mio. DDD an. Bis 2015 folgte eine Phase mit langsamerem Wachstum auf 1,77 Mio. DDD. Danach beschleunigte sich der jährliche Verbrauchszuwachs bis 2019 und nochmals seit 2020. Im Jahr 2021 lag der Verbrauch von über Apotheken abgegebenen blutstillenden Mitteln bei rund 3,6 Mio. DDD. Die Wachstumsrate betrug 2021 19,5 % und ist – wie schon 2020 – insofern ein Artefakt, als sie anzeigt, dass seit September 2020 die Faktorenpräparate ausschließlich durch Apotheken abgegeben werden und die Abgabe durch die behandelnden Zentren nicht mehr möglich ist. Hintergrund ist eine entsprechende Änderung durch das GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung)

Den größten Anteil am Verbrauch hatten 2021 die Teil-Indikationsgruppen der Mittel bei Thrombozytopenie mit 50 %, gefolgt von den Mitteln bei unspezifischen Gerinnungsstörungen (überwiegend Vitamin K) mit 25 %. Für alle Faktorenpräparate zusammen (inkl. Antikörper bei Hämophilie) lag der Anteil bei 21,7 %, während er 2019 lediglich 4,3 % betrug. Die zur Behandlung der Hämophilie A eingesetzten Produkte erreichten zusammen einen Anteil von 18,9 %.

Am auffälligsten war im Jahr 2021 die Verbrauchsentwicklung für die Faktorenprodukte, deren Verbrauch fast siebenmal so hoch war wie im 2019, was allein durch die seit September 2020 geltenden veränderten Abgabebedingungen verursacht war. Mittlerweile bilden sich die Auswirkungen dieser Regelung komplett ab: Das heitßt, dass 2021 ambulant 0,75 Mio. DDD an Faktorenprodukten sowie dem Antikörper Emicizumab verbraucht wurden. Davon entfiel ein Großteil, nämlich 0,68 Mio. DDD auf die Hämophilie A, davon 0,12 Mio. auf das seit 2018 verfügbare Emicizumab.

Eine ebenfalls sehr dynamische Entwicklung ließ sich für die seit 2009 bestehende Teil-Indikationsgruppe der Mittel gegen Thrombozytopenie beobachten. Hier ist ein anhaltendes starkes Verbrauchswachstum festzustellen, das sich seit 2016 nochmals beschleunigte. Der Verbrauch erreichte 2021 1,8 Mio. DDD, was eine Zunahme um 0,16 Mio. DDD bzw. rund 10 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Eine Hälfte des Wachstums ging 2021 auf den Wirkstoff Eltrombopag zurück, die andere verteilte sich auf Fostamatinib, Romiplostim und Avatrombopag. Eltrombopag und Romiplostim wurden ursprünglich zur Behandlung der immunologischen (idiopathischen) thrombozytopenischen Purpura (ITP) zugelassen, einer seltenen Erkrankung. Für Eltrombopag wurde 2013 die Zulassung erweitert, sodass der Wirkstoff auch bei Patienten mit chronischer Hepatitis C und Thrombozytopenie eingesetzt werden kann. Im Jahr 2015 erfolgte eine Zulassungserweiterung für Patienten mit schwerer aplastischer Anämie. Für beide Wirkstoffe wurde außerdem 2015 die Zulassung in Bezug auf Patienten mit ITP erweitert. Fostamtinib ist für die Anwendung bei ITP zugelassen, Avatrombopag zusätzlich bei Thrombozytopenien in Zusammenhang mit schweren Lebererkrankungen.