Betrachtung des Arzneimittelmarktes für Individualrabatte in der GKV im Jahr 2017

Veröffentlicht am: 20.12.18

Die individuellen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 bzw. § 103c SGB V sind mittlerweile ein etabliertes Instrument in der Arzneimittelversorgung der GKV, das in seiner Bedeutung als Kostendämpfungsinstrument auch 2016 weiter zunahm. Das Umsatzvolumen unter Rabatt stieg auch 2017 deutlich an. Im Jahr 2017 wurden Arzneimittel mit einem Umsatz (nach Apothekenverkaufspreis) von insgesamt 16.005,4 Mio. Euro im Rahmen von Rabattverträgen abgegeben (siehe die folgende Tabelle).

Gegenüber dem Vorjahr ist Umsatz unter Rabatt damit um 10,5 % angestiegen, was einem absoluten Anstieg von 1.518,2 Mio. Euro entspricht. Da ein größeres Marktvolumen von Rabatten betroffen war, stieg auch das Volumen der geleisteten Rabatte (siehe Gesamtmarkt Individualrabatte).

Anteil rabattierter Arzneimittel am Arzneimittelumsatz nach Kassenart im Jahr 2017.
KassenartUmsatz rabattierter Arzneimittel (Mio. Euro)Anteil am Gesamtumsatz (%)Verbrauch rabattierter Arzneimittel in DDD (Mio.)Anteil am Gesamtverbrauch (%)Durchschnittlicher Rabatt auf AVP (%)
EKK6.587,745,110.119,065,822,2
AOK5.838,137,911.249,664,628,5
BKK2.021,642,83.276,463,322,8
KBS541,544,71.137,469,625,2
IKK835,433,11.242,645,329,8
LKK181,044,7388,671,625,0
Summe16.005,440,427.413,763,225,1
AOK: Allgemeine Ortskrankenkassen; BKK: Betriebskrankenkassen; EKK: Ersatzkrankenkassen; IKK: Innungskrankenkassen; KBS: Knappschaft inkl. See-Krankenversicherung; LKK: Landwirtschaftliche Krankenkasse; Ohne Zuordnung: Kostenträger unbekannt und sonstige KostenträgerQuelle: IGES-Berechnungen nach NVI (INSIGHT Health)

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Die Betrachtung des Rabattmarktes erfolgt im Gegensatz zur Komponentenzerlegung im vorherigen Abschnitt auf Basis des Umsatzes, also der Apothekenverkaufspreise (AVP), und nicht auf Basis der Ausgaben (d. h. der Erstattungspreise), da die Einsparungen durch individuelle Rabattverträge bei den Ausgaben bereits berücksichtigt sind. Der Vergleich des Marktes mit und ohne Rabattverträge auf Basis der Ausgaben würde somit zu einer relativen Unterschätzung der Bedeutung von Rabattverträgen führen. Des Weiteren erfolgt die Betrachtung nur für den Bereich der Fertigarzneimittel, da die Rabatte nicht für Zubereitungen gelten.