Nutzenbewertung von Onkologika

Veröffentlicht am: 20.09.16

Die vergangenen Jahre waren gekennzeichnet durch eine erhebliche Innovationsaktivität im Bereich der onkologischen Versorgung. Diese zeigt sich auch in den Verfahren der frühen Nutzenbewertung. Wie die untere Abbildung zeigt, betrafen bis zum Stichtag am 31. Dezember 2015 45 Verfahren, also 29 % aller Verfahren, Wirkstoffe zur Behandlung von Krebserkrankungen. Damit zeigt der Bereich der Onkologie auch hinsichtlich der AMNOG-Verfahren die mit Abstand höchste Innovationsaktivität.

Quelle: IGES nach Angaben des G BA (www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung)

Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von Onkologika sind deutlich positiver als die für Wirkstoffe in anderen Indikationsgebieten (Abb. 5). In 38 der 45 Verfahren (84 %) zu onkologischen Wirkstoffen konnte ein Zusatznutzen demonstriert werden. Dagegen war dies in den 111 Verfahren zu den übrigen Wirkstoffen nur in 49 Verfahren (44%) der Fall. Arzneimitteln zur Krebsbehandlung wird demnach fast zweimal häufiger ein Zusatznutzen zuerkannt als anderen Wirkstoffen. In 17 von 45 Verfahren (38 %) zu Onkologika wurde ein erheblicher oder beträchtlicher Zusatznutzen vom G-BA attestiert. Dem stehen bei nichtonkologischen Wirkstoffen lediglich 16 von 111 Verfahren mit erheblichem oder beträchtlichem Zusatznutzen gegenüber, was einem Anteil von 15 % entspricht.

Die Anwendungsgebiete der seit 2011 zugelassenen Onkologika weisen ein breites Spektrum auf. Die untere zeigt die sieben Anwendungsgebiete mit mindestens zwei Neueinführungen seit 2011 sowie die Verteilung des Zusatznutzens laut G BA-Beschluss nach Größe der Zielpopulationen. Es ist erkennbar, dass es immer Teilindikationsgebiete für Patientenpopulationen gibt, für die vom G-BA ein Zusatznutzen zuerkannt wurde. Dieser betrifft jeweils signifikante Teile der Gesamtpopulation des Teilindikationsgebiets, meistens mehr als die Hälfte der summierten GKV-Zielpopulation.

Quelle: IGES nach Angaben des G BA www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung)